Bewerbungskosten Erstattung / Agentur für Arbeit

Bekomme ich für meine Bewerbungskosten von der Bundesagentur für Arbeit eine Erstattung?

Bewerbungskosten „können“ erstattet werden, wenn vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch abhalten wurde und die Kosten vor der tatsächlichen Bewerbung beantragt werden. Die Antragstellung bei der Arbeitsagentur kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Ihr freundlicher Berater wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Das heißt, dass Sie bis zu 260€ pro Jahr von der „Bundesagentur für Arbeit“ für Ihre Bewerbungskosten erstattet bekommen können. In der Regel werden pro Bewerbung 5€ Pauschal erstattet. Diese Pauschale kann jedoch in der Höhe des Betrages von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich sein.

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – (SGB III)

Zweiter Abschnitt Aktivierung und berufliche Eingliederung

§ 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) 1Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungs- budget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. 2Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. 3Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem ande- ren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.

(3) 1 Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. 3 Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.


Natürlich können Sie die Bewerbungskosten für Bewerbungsfotos auch „steuerlich“ geltend machen.