FOTOGRAF & VIDEOGRAF – MÜNCHEN SENDLING
Anbieter gem. §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Kontakt:
Paul Paulsen Photodesign
Pfeuferstraße 38
81373 München
0179 5095828
post@paulpaulsen.de
www.paulpaulsen.de
Vertreten durch:
Paul Paulsen
(Einzelunternehmer)
Umsatzsteuer-Idendifikationsnummer:
USt-IdNr. DE 235539822
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt vorher einen Rechtsanwalt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
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Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich derartige Inhalte umgehend entfernen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Paul Paulsen Photodesign (nachfolgend „Fotograf“), auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung. Sie gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, selbst wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Produktionsaufträge
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Bei einer voraussichtlichen Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten um mehr als 15 % wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. Soweit bei der Auftragsabwicklung Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, entsprechende Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
§ 3 Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Für die Erstellung von Fotografien und Videos inkl. Retusche/Bildbearbeitung wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisiten, Styling und Locationmieten sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Anzahlung: Bei größeren Aufträgen oder nach individueller Vereinbarung kann der Fotograf eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot oder Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Wird keine Anzahlung vereinbart, gilt der Gesamtbetrag nach Abschluss des Auftrags als fällig.
Zahlungsziel: Das Honorar ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist. Individuelle Zahlungsziele können je nach Auftrag und Kundenbeziehung schriftlich vereinbart werden.
Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB (bei Geschäften zwischen Unternehmern) geltend zu machen. Zusätzlich kann der Fotograf eine Verzugspauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Rechnung stellen. Darüber hinaus entstandene Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten trägt der Auftraggeber. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars.
§ 4 Stornierung
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, fallen folgende Kosten an:
– Bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
– 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
– Ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars zzgl. bereits angefallener Nebenkosten
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Abnahme und Korrekturen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe in Textform anzuzeigen. Andernfalls gelten die Bilder als vertragsgemäß abgenommen.
Fotografie: Im vereinbarten Honorar ist eine Korrekturschleife (Bildauswahl und Grundretusche) enthalten. Weitergehende Änderungswünsche oder zusätzliche Nachbearbeitungen werden nach Aufwand berechnet.
Video: Im Pauschalhonorar ist eine Korrekturschleife (Schnitt & Colorgrading) enthalten. Änderungswünsche müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erstvorlage des Schnitts schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzliche Schleifen oder nachträgliche Änderungen am ursprünglichen Storyboard werden nach Aufwand berechnet.
§ 6 Besondere Bedingungen für Videoproduktionen
Musikrechte: Die Lizenzierung von Musik (z. B. Stock-Musik) erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Er stellt den Fotografen/Videografen von allen Ansprüchen Dritter (z. B. GEMA) frei.
Rohmaterial: Geliefert wird ausschließlich das fertig bearbeitete Video. Die Herausgabe von Rohmaterial (Raw-Footage) oder Projektdateien ist nicht Bestandteil des Auftrags und kann gesondert vereinbart werden.
§ 7 Nutzungsrechte, Eigenwerbung und KI-Schutz
Nutzungsrechte: Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich und inhaltlich) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Jede Änderung oder Umgestaltung der Originalwerke bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Bei Verwendung des Werkes hat der Fotograf Anspruch auf Urhebernennung.
Eigenwerbung und Widerspruchsrecht: Der Fotograf ist berechtigt, alle erstellten Bilder und Videos ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung zur eigenen Werbung, auf seiner Website, in sozialen Netzwerken und in seinem Portfolio zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern schutzwürdige persönliche Interessen (z. B. bei Bewerbungsfotos, Hochzeitsfotos oder sonstigen privaten Aufnahmen) entgegenstehen. Ein solcher Widerspruch ist vor oder unmittelbar nach dem Shooting mitzuteilen und bedarf keiner Begründung.
KI-Schutz: Eine Nutzung der Bild- und Videodaten für das Training von KI-Systemen, für „Generative Fill“-Veränderungen oder Text-to-Image-Modelle ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen untersagt.
§ 8 Minderjährige
Bei Aufträgen, an denen Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) als Fotografierte beteiligt sind, ist vor dem Shooting eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Einwilligung rechtzeitig zu beschaffen und dem Fotografen auf Verlangen vorzulegen. Wird die erforderliche Einwilligung nicht nachgewiesen, ist der Fotograf berechtigt, die Durchführung des Auftrags zu verweigern oder abzubrechen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Die Nutzung und Veröffentlichung von Aufnahmen Minderjähriger durch den Auftraggeber unterliegt den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22, 23 KUG sowie den Vorgaben der DSGVO.
§ 9 Gewährleistung, Haftung und Archivierung
Der Fotograf arbeitet mit größter Sorgfalt. Ohne ausdrückliche Weisungen sind Reklamationen hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung und Bildauffassung ausgeschlossen. Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Datenspeicherung: Der Fotograf ist nicht zur dauerhaften Archivierung der Bild- und Videodaten verpflichtet. Eine freiwillige Archivierung erfolgt ohne Rechtsanspruch für maximal vier Wochen nach Ablieferung. Danach übernimmt der Fotograf keine Haftung für Datenverlust oder Beschädigung.
Ausfall des Fotografen: Bei unverschuldetem, kurzfristigem Ausfall (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz für Kosten einer Ersatzproduktion. Der Fotograf bemüht sich in einem solchen Fall nach Kräften um die Vermittlung eines qualifizierten Ersatzes, kann dies jedoch nicht in jedem Fall garantieren. Ein bereits gezahltes Honorar wird für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Für Schäden durch technisches Versagen der Ausrüstung wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz vorliegt
§ 10 Höhere Gewalt und Witterungsverhältnisse
Beide Parteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Pandemien, behördliche Anordnungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
Bei Outdoor-Shootings (z. B. Hochzeiten, Sport, Reportage) versucht der Fotograf, auch unter widrigen Wetterbedingungen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und wird kreative Alternativlösungen anbieten (z. B. Ausweichen auf überdachte Locations). Eine Garantie für bestimmte Lichtverhältnisse oder Außenkulissen kann jedoch nicht gegeben werden. Eine Terminverschiebung wegen Schlechtwetter ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung kostenfrei möglich. Kommt eine Einigung nicht zustande, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 4 entsprechend.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht: Für alle Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland.
Gerichtsstand für Unternehmer (B2B): Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München.
Gerichtsstand für Verbraucher (B2C): Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall ist der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers maßgeblich, es sei denn, eine abweichende Zuständigkeit ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Fotograf hat seinen Sitz in München.
Schriftformerfordernis: Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Abreden sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

